Diese Berufsbezeichnung
wurde erwoben in der Bundesrepublik Deutschland.Die
berufsrechtlichen Regelungen sind in der
Bundesärzteordnung (02.10.1961 BGBI Seite
1857 i. d. jeweils gültigen Fassung), in
der die Approbation geregelt ist, und das
Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz (20.10.1978
GVBI S. 649 i. d, Fs d. Artikel 1 d LG
v. 21.02.2001 GVBI S. 49) enthalten.
Beide Regelungen können zur Kenntnisnahme
bei der Bezirksärztekammer eingesehen werden.
Ausbildungsstätte von Frau Dr. Christine
Schörnig war die Hautklinik Ludwigshafen,
von Herrn Dr. Armin Schörnig die Artemed
Fachklinik Bad Oyenhausen. |